Neues aus dem Arbeitsrecht 2018

Alle Jahre wieder…. informierten sich die Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) AK Bad Neuenahr-Ahrweiler über die aktuellen Neuerungen im Arbeitsrecht gleich zu Anfang des neuen Geschäftsjahres.

Aus ihren eigenen Reihen referierte die selbstständige Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht – Elisabeth Fulgraff – über die Änderungen beim Mutterschutzgesetz, Betriebsrentenstärkungsgesetz, Entgelttransparenzgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz und die neue Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung.

Frau Fulgraff hat „ihren Unternehmerfrauen“ somit wieder einmal wichtige Informationen für die Arbeitgeberseite zu den umfassenden Gesetzesänderungen für die Praxis in 2018 mitgegeben. Denn aktuelles Wissen im Arbeitsrecht schützt oft vor sehr zeit- und kostenintensiven Auseinander-setzungen bzw. Rechtsstreitigkeiten.

Zu den umfangreichen Neuerungen stellten die Unternehmerfrauen i. H. permanent Fragen an die Referentin und es wurde sehr rege zu den diversen Themen miteinander diskutiert.

Zum Schluss dankte die 2. UFH-Vorsitzende Andrea Krämer der Referentin –RAin Elisabeth Fulgraff- für die wieder sehr interessante und sogar kurzweilige Seminargestaltung zu den Gesetzes-änderungen ab diesem Jahr.

Das nächste Treffen/Seminar der Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) findet am 19.02.2018, um 19.30 Uhr, zum Thema „Wie man sich vor Nachzahlungen des Finanzamtes schützen kann“ mit dem Referent Herrn Norbert Matt, Steuerberater im Hotel Krupp, Poststraße, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler statt. Interessierte Unternehmerinnen und mitarbeitende Partnerinnen sind hierzug gerne „zum Schnuppern“ eingeladen.