Start ins neue Geschäftsjahr mit wichtigen und aktuellen Arbeitsrechts-Themen

Die Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) AK Bad Neuenahr-Ahrweiler informierten sich über die aktuellen Neuerungen im Arbeitsrecht gleich zu Anfang des neuen Geschäftsjahres.

Aus ihren eigenen Reihen referierte die selbstständige Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht – Elisabeth Fulgraff – über das Mindestlohngesetz (MiLog) und den Arbeitsvertrag.

Als erstes Thema erläuterte sie den Unternehmerfrauen ausführlich das Mindestlohngesetz. Sie sprach konkret die Erhöhung des Stundensatzes, den Anwendungsbereich, die Fälligkeit, das anrechenbare Entgelt und die MiLog- Ausschlussfristen an. Zu guter Letzt ging sie dann noch präzise auf die entsprechende Haftung als Auftraggeber von Werk- oder Dienstleistungen an Sub- und Nachunternehmer ein. Sie machte den Frauen deutlich, dass der Auftraggeber für die Zahlung der Mindestlöhne von Sub- und Nachunternehmer an deren Arbeitnehmer haftet und somit eine schriftliche Absicherung diesbezüglich unabdinglich ist.

Als nächstes wurden die Unternehmerfrauen detailliert über, speziell für den Arbeitgeber, sinnvolle Vereinbarungen und Formulierungen im Arbeitsvertrag und über aktuelle Änderungen aufgeklärt. Weiterhin wies Elisabeth Fulgraff ausdrücklich auf die Option der Befristung von Arbeitsverhältnissen und die Option deren Verlängerung hin und gab noch Hinweise zum Teilzeitarbeitsverhältnis, sowie zur Ausformung der Überstunden- und Urlaubsregelung.

Das Fazit des Abends also lautet: Rechtsanwältin Elisabeth Fulgraff hat den Damen definitiv genügend „Rüstzeug“ zum komplexen Thema Arbeitsrecht für den Betriebsalltag in 2017mitgegeben.

Es wurden viele, für den Arbeitgeber interessante Anregungen vermittelt. Denn aktuelle Kenntnisse und Kenntnis im Arbeitsrecht vermeiden oft zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen (Rechtsstreitigkeiten). Den Unternehmerfrauen im Handwerk wurde bei diesem Seminar auf jeden Fall klar, dass die Ausgestaltung des Arbeitsvertrages hier ein ganz wichtiger Bestandteil ist.

Wie gewohnt fand während und nach dem Seminar wieder ein reger Austausch untereinander statt. Zum Schluss dankte die 1. Vorsitzende Cornelia Adams dann der Unternehmerfrau und Rechtsanwältin Elisabeth Fullgraf für ihren sehr interessanten und informativen Vortrag zum Thema – Arbeitsrecht.

Das nächste Treffen der UFH findet am 13.02.2017, um 19.30 Uhr im Hotel Krupp, Poststraße, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler statt. Das Thema wird sein: Die BWA lesen und verstehen! Interessierte Frauen sind gerne eingeladen, einfach mal vorbeizukommen.